Regelungen für Kaufleute untereinander

Das Handelsrecht regelt das für den Kaufmann geltende Recht, das Recht der Firma und der Handelsgeschäfte.  Es soll Kaufleuten ermöglichen, ihre Rechtsgeschäfte schnell und unkompliziert zu tätigen. Das Firmenrecht und die strikten Vorgaben zur Eintragungspflicht in das Handelsregister gewährleisten, dass der Handelsverkehr in Deutschland nach klaren und transparenten Regeln abgewickelt wird. Viele handelsrechtliche Vorschriften modifizieren außerdem gesetzliche Vorschriften, die ausschließlich dem Schutz des Verbrauchers dienen.

In diesen Bereichen können wir Sie unterstützen


Kaufleute

  • Kaufmann kraft Gewerbebetrieb;
    Beratung zur Eintragung in das Handelsregister;
    Scheinkaufmann
  • Anscheins- und Duldungsvollmacht
  • rechtliche Bedeutung der Kaufmannseigenschaft;
    Sondervorschriften für Kaufleute; Prokura und Handlungsvollmacht;
    Schweigen auf ein kaufmännisches Bestätigungsschreiben
  • Vertreter des Kaufmanns – Handlungsvollmacht
    und Prokura; Umfang der Prokura; Missbrauch der Vertretungsmacht; Prokura-Eintrag ins Handelsregister


Firmenrecht

  • Rechtliche Grundsätze: Personenfirma, Sachfirma, Abgrenzung zur Marke und zur Geschäftsbezeichnung

  • Grundsätze des Firmenrechts: Firmenwahrheit; Firmenbeständigkeit; Firmeneinheit
  • Haftung & Haftungsausschluss des Erwerbers bei Firmenfortführung

  • Firmenschutz: Registergericht; Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb und Markengesetz; Unterlassungsanspruch


Handelsgeschäfte

  • besondere Regeln, wie z. B. Vertragsabschluss & erhöhte Sorgfaltspflicht
  • Handelskauf
  • Frachtgeschäft
  • Speditionsgeschäft
  • Lagergeschäft
  • Kommissionsgeschäft
  • u.v.m.