Entwurf & Abwicklung korrekter Verträge

Beim Vertragsrecht handelt es sich nicht um ein eigenständiges Rechtsgebiet. Verträge werden durch Gesetze und Rechtsnormen des deutschen Zivilrechts geregelt (BGB), die sich mit dem Zustandekommen vertraglicher Vereinbarungen sowie ihrer betreffenden Wirkungen befassen. Damit sind alle rechtlich relevanten Bereiche gemeint, die für einen Vertrag von Bedeutung sein können: seine Entstehung, der Inhalt und seine Abwicklung.

Vertragsrecht Rechtsanwalt Dr. Jörn Wolter BS, WOB, GF, HE, SZ

Individuelle Vertragsgestaltung nach gesetzlichen Vorgaben

Private oder geschäftliche Verträge können flexibel ausgestaltet, ihre Inhalte zwischen den Vertragspartnern individuell verhandelt sein. Umso wichtiger ist es, dass dabei immer die gesetzlichen Vorgaben beachtet werden. 

 

Ob Kaufrecht, Werkvertragsrecht oder sonstige Rechtsgebiete:
Wir achten bei der Vertragsgestaltung  auf eventuell bestehende Formvorschriften und inhaltliche Elemente. Selbstverständlich können Sie sich darauf verlassen, dass durch den Vertrag keine gesetzlichen Regelungen unterlaufen werden. 

Schriftlich, mündlich oder online - Vertrag ist Vertrag: In der heutigen Zeit gewinnen neben schriftlichen oder mündlichen Verträgen auch Onlineverträge (Fernabsatzverträge) immer mehr an Bedeutung. Wir vertreten in allen Fällen sowohl Privatpersonen als auch Unternehmer, Freiberufler und Selbstständige aus dem Handwerk und Dienstleistungssektor.


Für Unternehmer - wir sind Ihr Ratgeber & Rechtsbeistand

Wenn Sie als Unternehmer im Zweifel über vertragsrechtliche Gestaltungen sind, helfen wir Ihnen gern, den gewünschten und für Sie passenden Vertrag aufzusetzen.


Überprüfung  & Rückabwicklung bestehender Verträge

Gern stehen wir Ihnen mit unserer Erfahrung auch bei der Überprüfung bestehender Verträge oder auch von Vertragsentwürfen aus sämtlichen zivilrechtlichen Gebieten, z. B. dem Arbeitsrecht und dem privaten Baurecht zur Verfügung. Zögern Sie nicht, unseren Rat einzuholen, wenn Sie Bedenken haben.