Beim Vertragsrecht handelt es sich nicht um ein eigenständiges Rechtsgebiet. Verträge werden durch Gesetze und Rechtsnormen des deutschen Zivilrechts geregelt (BGB), die sich mit dem Zustandekommen vertraglicher Vereinbarungen sowie ihrer betreffenden Wirkungen befassen. Damit sind alle rechtlich relevanten Bereiche gemeint, die für einen Vertrag von Bedeutung sein können: seine Entstehung, der Inhalt und seine Abwicklung.
Private oder geschäftliche Verträge können flexibel ausgestaltet, ihre Inhalte zwischen den Vertragspartnern individuell verhandelt sein. Umso wichtiger ist es, dass dabei immer die gesetzlichen Vorgaben beachtet werden.
Ob Kaufrecht, Werkvertragsrecht oder sonstige Rechtsgebiete:
Wir achten bei der Vertragsgestaltung auf eventuell bestehende Formvorschriften und inhaltliche Elemente. Selbstverständlich können Sie sich darauf verlassen, dass durch den Vertrag keine
gesetzlichen Regelungen unterlaufen werden.
Schriftlich, mündlich oder online - Vertrag ist Vertrag: In der heutigen Zeit gewinnen neben schriftlichen oder mündlichen Verträgen auch Onlineverträge (Fernabsatzverträge) immer mehr an Bedeutung. Wir vertreten in allen Fällen sowohl Privatpersonen als auch Unternehmer, Freiberufler und Selbstständige aus dem Handwerk und Dienstleistungssektor.
Wenn Sie als Unternehmer im Zweifel über vertragsrechtliche Gestaltungen sind, helfen wir Ihnen gern, den gewünschten und für Sie passenden Vertrag aufzusetzen.
Gern stehen wir Ihnen mit unserer Erfahrung auch bei der Überprüfung bestehender Verträge oder auch von Vertragsentwürfen aus sämtlichen zivilrechtlichen Gebieten, z. B. dem Arbeitsrecht und dem privaten Baurecht zur Verfügung. Zögern Sie nicht, unseren Rat einzuholen, wenn Sie Bedenken haben.