Leistungen Rechtsanwalt Dr. Jörn Wolter im Bereich des Privaten Bau- & Architektenrechts

 

  1. BGB-Vertrag oder VOB/B-Vertrag
    (Vertragsgestaltung; Vertragsauslegung; Allg. Geschäftsbedingungen; Schwarzarbeit; Bauträgervertrag; Baubetreuungsvertrag; Fertighausvertrag, Kaufmännisches Bestätigungsschreiben)
  2. Einheitspreisvertrag; Globalpauschalvertrag, LV-geschützter Pauschalvertrag (Entwurfsänderung, Zusatzleistungen, Mengenänderungen, Regieleistungen), Ansprüche des Auftraggebers auf zusätzliche Vergütung ohne Anordnung des Auftraggebers
  3. Vertragsstrafen; Verzug; Behinderung; Einbeziehung der VOB/B; Kerneingriff in die VOB
  4. Beendigung (ordentliche/außerordentliche Kündigung und Wegfall der Geschäftsgrundlage), Prüfbarkeit der Abrechnung
  5. Abnahme, Gefahrenübergang, Wegfall der Vorleistungspflicht, Teilabnahme, Beweislastumkehr, Verjährungsbeginn, Architektenvollmacht
  6. Gewährleistung, Bedenkenhinweispflicht, Verjährung
  7. Vergütung, Fälligkeit, Skonto, Abschlagszahlungen, Sicherungsmittel, Schlussrechnung, Schlusszahlung, Bauhandwerkersicherungsgesetz
  8. Architekt – Verhältnis zu Sonderplaner(n); unentgeltliche Akquisetätigkeit; Honorarvereinbarung, Umfang der Vollmacht

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