Zivilrecht, Privatrecht & Bürgerliches Recht

Mit diesem Rechtsgebiet kann der eine oder andere im Laufe des Lebens in Berührung kommen, denn das Zivilrecht oder Privatrecht ist ein weites Feld.

 

Familien- und Erbrecht oder Vertragsrecht gehören ebenso dazu, wie Streitigkeiten bei Zahlungen, Bürgschaften, Darlehensforderungen, Mietangelegenheiten, allgemeine Geschäftsbedingungen, Stellvertreterregelungen, Schadensersatzansprüche bis hin zu Unterlassungsansprüchen wegen Persönlichkeitsverletzungen  (z. B. Stalking) etc. - hier werden die grundlegenden Regeln zwischen natürlichen* und juristischen** Personen, Sachen und Schuldverhältnissen definiert, die wir anwaltlich vertreten.

 

Das Zivilrecht umfasst das "Allgemeine Zivilrecht". Maßgeblich hierfür ist das BGB mit seinem Allgemeinen Teil und Besonderen Teil. Gegenstand des Besonderen Teils ist vor allem auch das Schuldrecht mit seinen verschiedenen Vertragstypen. Das Zivilrecht umfasst weiter das "Sonstige Zivilrecht". Dies regelt z. B. das Handelsrecht und Arbeitsrecht.

Dr. Wolter - RA für Handelsrecht, Verbraucherschutz u. Gesellschaftsrecht


Das können wir für Sie tun

Die Gesetzeslage und aktuelle Rechtsprechung, welche die allgemeinen Vertragstypen des BGB, HGB und anderen Gesetzen betreffen, gehören zum Grund- und Standardwissen unserer Kanzlei. Wir betreuen viele Mandate aus dem sog. "Allgemeinen Zivilrecht". Ob Kaufvertrag, Werkvertrag, Darlehensvertrag, Dienstleistungsvertrag oder Internetgeschäfte sowie Fernabsatzverträge: Bei uns werden Sie kompetent und umfassend beraten.


* Eine natürliche Person ist der Mensch in seiner Rolle als Träger von Rechten und Pflichten.
** Eine juristische Person ist eine Personenvereinigung oder eine Vermögensmasse, die aufgrund gesetzlicher Anerkennung (z. B. der eingetragene Verein, die GmbH oder die AG) selbst Träger von Rechten und Pflichten sein kann, dabei aber keine natürliche Person ist.