Kostenübernahme - wir klären das für Sie

Sie haben eine Rechtsschutzversicherung?

Wir klären eine mögliche Kostenübernahme hinsichtlich der Beratungs- und/oder der Prozesskosten.

Ihre Versicherungsnummer und die Angabe der Versicherungsgesellschaft genügen uns.

Kosten unserer anwaltlichen Tätigkeit & für eine gerichtliche Auseinandersetzung

Wir lassen Sie von Anfang an über die Gebühren für anwaltliche Tätigkeiten (Beratung und Vertretung vor Gericht) nicht im Unklaren: Diese werden entweder auf der Basis einer schriftlichen Vergütungsvereinbarung oder nach den gesetzlich vorgeschriebenen Gebühren des Rechtsanwaltsvergütungsgesetzes (RVG) berechnet.

 

Treffen wir keine Vergütungsvereinbarung, richtet sich die jeweilige Höhe der gesetzlichen Gebühr nach Art und Umfang unserer Tätigkeit, wobei - außer in Straf- und Bußgeldsachen - der sogenannte Gegenstands- oder Streitwert die Bemessungsgrundlage bildet.

 

Schon vor der Mandatserteilung setzen wir auf Transparenz, damit Sie wissen, welche Kosten im Laufe der Auseinandersetzung auf Sie zukommen.

Finanzielle Unterstützung: Verfahrenskostenhilfe (VKH) & Beratungshilfe für außergerichtliche Streitigkeiten

Für einkommensschwache Bürger gewährt der deutsche Staat diesen finanzielle Unterstützung für ein Gerichtsverfahren bzw. für Streitfälle, die außergerichtlich geführt werden.

Gerichtliche Verfahrenskostenhilfe (VKH)

Als Hartz IV-Empfänger haben Sie darauf einen Anspruch. Sollte dieses für Sie gelten, sprechen Sie dieses bitte von Anfang an offen an, denn dann  besteht die Möglichkeit, für Sie die sogenannte Verfahrenskostenhilfe (VKH) zu beantragen.

Beratungshilfe für außergerichtliche Streitigkeiten

Wir beraten Sie gern über alle vorhandenen Möglichkeiten, auch in den Fällen Zuschüsse zu erhalten, die nicht vor Gericht ausgetragen werden, um anfallende Kosten zu decken.


 

Die Antragstellung für beide Arten der finanziellen Unterstützung (Verfahrenskosten- oder Beratungshilfe) kann gern durch unsere Kanzlei geschehen.