Ein besonderer Tätigkeitsschwerpunkt unserer Kanzlei ist das Private Bau- und Architektenrecht (als ein Teil des Immobilienrechtes).
Hier geht es einerseits um die klassische Klärung der Rechtsverhältnisse zwischen einem privaten Bauherrn und z. B. einem Bauträger oder Generalunternehmer in allen Bau- und Gewährleistungsphasen. Andererseits betrifft es generell die Rechtsbeziehungen aller an der Planung und Durchführung eines Bauwerkes Beteiligten, einschließlich der Bauherren untereinander. Wir vertreten, neben Privatpersonen, kleinere oder mittelständische Mandanten aus dem Bauherren- und Handwerkerbereich aus Braunschweig, den Städten und Landkreisen Helmstedt, Gifhorn, Wolfenbüttel, Wolfsburg und darüber hinaus.
Wir klären die Rechtsverhältnisse zwischen:
Als Ihre Kanzlei für Privates Bau- und Architektenrecht übernehmen wir für Sie:
Im Regelfall geht es um Vergütungs-/Honorarfragen, um Bau- und Planungsmängel sowie
Haftungsfragen. Daneben gehört auch die Klärung nachbarrechtlicher Angelegenheiten für Sie zu unserem Portfolio. Eine Übersicht unserer anwaltlichen Leistungen haben wir hier für Sie zusammengestellt.
* Auch im Bereich neuer Vertragsformen, wie der GMP-Verträge (Guaranteed Maximum Price) zwischen Bauherr/Auftraggeber und Generalunternehmer/Auftragnehmer, sind wir tätig.
Oder beim PPP-Modell (Public Private Partnership), bei dem die öffentliche Hand und die Privatwirtschaft zur Erfüllung öffentlicher Aufgaben (z. B. Bau von Schulen) zusammenarbeiten.
Als unser Mandant dürfen Sie selbstverständlich eine detaillierte Aktenkenntnis und eine umfangreiche Sachverhaltsaufklärung erwarten. Allerdings legen wir viel Wert darauf, dass unsere Empfehlungen bzw. unser Rechtsgutachten den praktischen Erfordernissen der Bauabwicklung gerecht werden.
Denn wir wissen, dass oft innerhalb kurzer Zeit entschieden werden muss, wie seitens der Baubeteiligten weiter zu verfahren ist: Von diesen Entscheidungen können wirtschaftlich schwerwiegende Folgen abhängen. Deshalb bemühen wir uns auch bei den für dieses Rechtsgebiet typischen, oft zahlreichen "Punktesachen", bei denen es z. B. um eine Reihe von Baumängeln oder abzurechnenden Positionen geht, um rasche Beurteilung. Selbstverständlich werden wir Ihnen in jedem Fall Chancen und Vorteile, jedoch auch Risiken und Nachteile der einen oder anderen Lösung, deutlich aufzeigen.
Als Ihr bau- und architektenrechtlich tätiger Anwalt, habe ich nicht nur ein Interesse an und Verständnis für die technischen Vorgänge, die mit diesem Rechtsgebiet einhergehen, sondern bleibe durch Fortbildungsmaßnahmen verschiedener Art für Sie auf dem Laufenden.
Als Mitglied in der Arbeitsgemeinschaft Bau- und Immobilienrecht im Deutschen Anwaltverein – ARGE Baurecht - habe ich Einblick in aktuelle Entwicklungen im Bau- und Immobilienrecht.
Das Öffentliche Baurecht umfasst das Öffentliche Planungsrecht (Bauleitplanung), das Bodenord-nungsrecht (z. B. Erschließung, Recht der Bau- nutzung etc.) und das Bauordnungsrecht (früher
Baupolizeirecht). In diesen Fällen können wir Ihnen in unserem Netzwerk eine geeignete anwaltliche Vertretung empfehlen.
Hinsichtlich des Vergaberechtes für öffentliche Bau- und Planungsaufträge, das private und öffentlich-rechtliche Züge hat, sprechen Sie uns jedoch gern an.